Rechtsprechung
BVerwG, 24.10.1980 - IV C 93.77 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erhebung von Zinsen im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BBauG § 135 Abs. 4
Verfahrensgang
- VG Aachen, 31.10.1974 - 1 K 371/74
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.1977 - III A 128/75
- BVerwG, 24.10.1980 - IV C 93.77
Papierfundstellen
- BVerwGE 61, 124
- ZMR 1981, 222
- BauR 1981, 366
- ZfBR 1981, 39
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.09.1971 - IV C 22.70
Gemeindlicher Anspruch auf Verzinsung bei Stundung von Erschließungsbeiträgen
Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 93.77
Der Senat hat bereits entschieden, daß insbesondere daraus, daß der Gesetzgeber für den Fall der Verrentung die Verzinsung zur Pflicht gemacht und dabei einen Zinssatz von höchstens 2 v.H. über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vorgesehen hat, nicht geschlossen werden kann, daß er die Verzinsung für den Fall der Stundung nicht einmal für zulässig erklären wollte(Urteil vom 10. September 1971 - BVerwG IV C 22.70 - BVerwGE 38, 297 [BVerwG 10.09.1971 - IV C 22/70] [298]).Überdies können Ermessensentscheidungen, soweit dies nicht rechtlich ausgeschlossen ist, regelmäßig mit Auflagen und so hier mit Erhebung von Zinsen ergehen (vgl. für Stundungen auf Grund des § 135 Abs. 5 BBauG Urteil des Senats vom 10. September 1971 a.a.O.).
Dies hat der Senat für den Fall der Stundung nach § 135 Abs. 5 BBauG bereits in seiner Entscheidung vom 10. September 1971 (a.a.O.) dargelegt.
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 41.69
Stundung des Erschließungsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 93.77
Das hat der Senat im Hinblick auf deren Entstehungsgeschichte bereits in demUrteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 41.69 - (ZMR 1970, 149 [150]) entschieden und dabei ausgeführt, daß durchaus Fälle denkbar sind, in denen trotz Vorliegens der in § 135 Abs. 4 BBauG bezeichneten Voraussetzungen eine Stundung versagt werden kann.
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags …
Durch diese Regelung soll vermieden werden, daß der Erschließungsbeitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Erschließungsbeitragspflicht unterliegenden Grundstück aus dem Betrieb veranlaßt, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, daß die Erschließungsbeitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 93.77 - BVerwGE 61, 124 [126]).Richtig ist, daß die Schonung landwirtschaftlicher Betriebe grundsätzlich sowohl dem Interesse der Gemeinden, den ihnen entstandenen Erschließungsaufwand alsbald durch die Einziehung von Erschließungsbeiträgen zu decken, als auch der bodenpolitischen Funktion der Beitragspflicht, auf eine Bebauung baureifer Grundstücke hinzuwirken (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 93.77 - a.a.O. S. 125 f.), entgegensteht.
- OVG Sachsen, 30.06.2014 - 5 A 770/13
Ausbaubeiträge, zinslose Stundung, verbundene Unternehmen, ; Konzernunternehmen, …
26 Durch die Stundungsregelung soll vermieden werden, dass der Beitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke aus dem Betrieb veranlasst, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Beitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauG: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1980, BVerwGE 61, 124, 126;… Urt. v. 1. April 1981, BVerwGE 62, 125, 127; st. Rspr.). - OVG Sachsen, 29.04.2015 - 5 A 468/13
Abwasserbeseitigungsbeitrag; Stundung ; Eigentumsübertragung ohne …
Wie der Senat im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der insoweit vergleichbaren Stundungsvorschrift des § 135 Abs. 4 BBauG entschieden hat, soll durch § 3 Abs. 3 SächsKAG gewährleistet werden, dass die Beitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt; es soll vermieden werden, dass der Beitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstück aus dem Betrieb veranlasst, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauG: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1980, BVerwGE 61, 124, 126;… Urt. v. 1. April 1981, BVerwGE 62, 125, 127;… zu § 3 Abs. 3 SächsKAG: SächsOVG, Urt. v. 30. Juni 2014 - 5 A 770/13 -, juris Rn. 29 f.;… ebenso zu § 135 Abs. 4 BauGB: OVG NW, Beschl. v. 19. April 2013 - 15 A 2733/12 -, Rn. 12; st. Rspr.).
- VG Bayreuth, 08.05.2019 - B 4 K 18.148
Befristung der Stundung des Erschließungsbeitrages
Damit soll gewährleistet werden, dass die Erschließungsbeitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.1980 - 4 C 93.77 - BVerwGE 61, S. 124/126). - OVG Sachsen, 26.11.2013 - 5 A 472/12
Zulassung der Berufung, Straßenbaubeiträge, landwirtschaftlich genutzte …
Durch die Stundungsregelung soll vermieden werden, dass der Beitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Beitragspflicht unterliegenden Grundstücke aus dem Betrieb veranlasst, das zurErhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Beitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. zu § 135 Abs. 4 BBauGB: BVerwG, Urt. v. 24. Oktober 1980, BVerwGE 61, 124, 126;… Urt. v. 1. April 1981, BVerwGE 62, 125, 127; st. Rspr.). - VG Trier, 22.10.2002 - 2 K 300/02
Zinslose Stundung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag in Bezug auf …
Durch die Stundungsregelung soll vermieden werden, dass der Erschließungsbeitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Erschließungsbeitragspflicht unterliegenden Grundstück aus dem Betrieb veranlasst, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Erschließungsbeitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1980 - 4 C 93.77 - BVerwGE 61, S. 124/126).